Der Ortsbeauftragte
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet und repräsentiert seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK-Stabes (Leitungs- und Koordinierungsstabes). Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführerbereich.
Der OV-Stab
Der OV-Stab ist verantwortlich für die Verwaltung und die Führung des Ortsverbandes. Er unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei der Leitung des Ortsverbandes, wirkt im Dienst- und Ausbildungsprozess mit und bildet entsprechend der jeweiligen Lage im Einsatzfall mit den entsprechenden Mitgliedern einen Leitungs- und Koordinierungsstab, welcher unter der Leitung des stellvertretenden Ortsbeauftragten steht.
Der OV-Stab besteht aus folgenden Funktionen: (Quelle: thwiki.org/t=OV-Stab)
Stellvertretender Ortsbeauftragter
Abwesenheitsvertreter des OB und Leiter des OV-Stabes
Ausbildungsbeauftragter
koordiniert und überwacht die Ausbildung der Einsatzkräfte
Verwaltungsbeauftragter
erledigt die im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten
Ortsjugendbeauftragter
verantwortlich für die Jugendgruppe des OV
Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit
Öffentlichkeitsarbeit nach innen und außen, Helferwerbung
Schirrmeister
verantwortlich für die materielle Einsatzbereitschaft des OV
OV-Koch
verantwortlich für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV