Der Ortsbeauftragte

Ortsbeauftragter Olaf Schefe
Der Ortsbeauftragte (OB) leitet und repräsentiert seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK-Stabes (Leitungs- und Koordinierungsstabes). Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführerbereich.