Ab ins THW!

Raus aus dem Alltag, rein ins THW...

... getreu dem Motto der neuen Werbekampagne des THW folgen Sie dem Aufruf und werden Sie einfach Helferin oder Helfer in unserem Ortsverband. 

 

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da jeder Einsatz des THW eine große Verantwortung bedeutet, müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, bevor man im THW mitarbeiten kann.
Folgende Voraussetzungen sollten Sie mitbringen:

  1. Sie sind zwischen 18 und 60 Jahre.
  2. Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  3. Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  4. Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  5. Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  6. Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  7. Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  8. Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen

 

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen. 


Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.


Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?


Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.


Das liebe Geld:                                                                                                                             Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Ihrer Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten gegebenenfalls eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.


Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:                                                                           Das THW ist auf die Arbeitgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.


Mehr zu Thema Arbeitgeber und THW finden sie hier

 

Wie bin ich im THW-Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. 

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Etwas Freizeit opfern um Menschen in Not zu helfen ist.. 

                      ..unbezahlbar!

 

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